Auskünfte
Es werden grundsätzlich nur Anfragen von Verfahrensbeteiligten bzw. deren Bevollmächtigte zu hier vorliegenden Verfahren beantwortet. Bei jeder Anfrage geben Sie bitte meine Vorgangs-Nr. an. Aus Datenschutzgründen kann an Dritte keine Auskunft erfolgen.
Allgemeine Anfragen jeder Art werden nicht beantwortet. Existiert bei mir kein Verfahren bzgl. Ihrer Sache, so erhalten Sie auch keine Antwort auf Ihre Anfrage. In nahezu allen Vollstreckungsangelegenheiten ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Meine örtliche Zuständigkeit können Sie dieser Homepage entnehmen.
Den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher für Ihre Zwangsvollstreckungssache bzw. Zustellungssache erfragen Sie bitte beim Amtsgericht.
Rechtsberatung erteile ich grundsätzlich nicht. Hierfür sind andere Berufsgruppen zuständig.